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In der Schweiz unterliegen Makler oder in ImmobiliengeschĂ€fte involvierte AnwĂ€lte und Notare nicht dem GeldwĂ€schereigesetz. Das heisst, sie mĂŒssen nicht abklĂ€ren, woher ein KĂ€ufer das Geld fĂŒr eine Immobilie hat, solange er nicht mehr als 100â000 Franken in bar bezahlt. Sie mĂŒssen sich auch nicht bei den Behörden melden, wenn sie Verdacht schöpfen, dass das Geld möglicherweise aus einer illegalen Quelle stammt.
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1784833939998-409326556-GeldwÀscherei_in _der_schweiz.pdf
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