Kategorie: Dokumente

Verwalten
MieterInnenverband BS
31.5.2025

Dreijahresbilanz des Wohnschutzes seit 28.5. 22 - 28. 5. 25

Mieterinnenverband Basel Wohnschutz
Teichmann, Tagesanzeiger
31.12.2020

In der Schweiz unterliegen Makler oder in Immobiliengeschäfte involvierte Anwälte und Notare nicht dem Geldwäschereigesetz. Das heisst, sie müssen nicht abklären, woher ein Käufer das Geld für eine Immobilie hat, solange er nicht mehr als 100’000 Franken in bar bezahlt. Sie müssen sich auch nicht bei den Behörden melden, wenn sie Verdacht schöpfen, dass das Geld möglicherweise aus einer illegalen Quelle stammt.

Geldwäsche Schweiz
fedpol
31.5.2013

Geldwäscherei im Immobilienmarkt

Fallanalysen Fazit Massnahmen